Bebauungsplan Nr. 54 "Waldvogel": Beratung des Vorentwurfs mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Beschluss:
Der UGBI-Ausschuss billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 "Waldvogel" in der Fassung vom 21.02.2024. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange durchzuführen. (Der Beschluss gilt vorbehaltlich des in der folgenden Stadtratssitzung zu fassenden Aufstellungsbeschlusses).
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