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öffentlich


Vereinigung der Sparkasse Günzburg-Krumbach und der Sparkasse Schwaben-Bodensee



 

Beschluss:
 
1.  Der Stadtrat der Stadt Leipheim beschließt gem. §§ 8 Abs. 2 Buchst. a), 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 der Satzung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach auf der Grund­lage des diesem Beschluss beige­fügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags be­treffend die Vereinigung der Sparkasse Günzburg-Krumbach und der Sparkasse Schwaben-Bodensee samt dessen Anlagen 1 (Zweckver­bands­satzung) und 2 (Sparkassensatzung),
 
-    dass der Auflösung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach zum Ablauf des 30. Juni 2024 zugestimmt wird,
 
-    dass die Stadt Leipheim dem Trägerzweckverband der Sparkasse Schwaben-Bodensee zum 1. Juli 2024 als Mitglied beitritt, die Satzung dieses Zweckverbands die in Anlage 1 des Vereinigungsvertrages enthaltene Fassung und die Satzung der Sparkasse die in Anlage 2 enthaltene Fassung erhält.
 
 Die Stadt Leipheim entsendet gemäß §§ 4 Absatz 1, 17 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung insgesamt [2] Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbands. Neben dem 1. Bürgermeister als geborenem Verbandsrat nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG und als seinem Stellvertreter, dem 2. Bürgermeister, entsendet die Stadt Leipheim folgenden Verbandsrat und dessen Stellvertreter, der bisher in die Verbandsversammlung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach entsendet war:
 
Verbandsrat
Stellvertreter
Schurr, Klaus
Dr. Schreiner, Volkhard
 
 
2.   Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass auch die anderen Mitglieder des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach einen entsprechenden Beschluss sowie die zuständigen Gremien der Sparkasse Günzburg-Krumbach, der Schwaben-Bodensee sowie ihres Trägers ebenfalls entsprechende Fusionsbeschlüsse fassen.
 

Abstimmungsergebnis:
Anwesende Mitglieder:
19
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Stadt Leipheim
Marktstraße 5, 89340 Leipheim
Tel.: 08221 707-0
E-Mail: stadt@leipheim.de
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