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öffentlich


Informationen zu den Änderungen im Denkmalschutzgesetz zum leichteren Einsatz erneuerbarer Energien



 

Beschluss:
 
Die Verwaltung bleibt weiter im engen Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege und erarbeitet nach Erhalt des Leitfadens die Änderung der Gestaltungssatzung zu Gunsten der erneuerbaren Energien an Denkmälern und Gebäuden im Ensemble Denkmalschutz.

Abstimmungsergebnis:
Anwesende Mitglieder:
17
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Stadt Leipheim
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Tel.: 08221 707-0
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