Informationen zu den Änderungen im Denkmalschutzgesetz zum leichteren Einsatz erneuerbarer Energien
Beschluss:
Die Verwaltung bleibt weiter im engen Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege und erarbeitet nach Erhalt des Leitfadens die Änderung der Gestaltungssatzung zu Gunsten der erneuerbaren Energien an Denkmälern und Gebäuden im Ensemble Denkmalschutz.
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