Bebauungsplan Nr. 56 "An der Nauwiese": Aufstellungsbeschluss sowie Beratung Vorentwurf mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 56 "An der Nauwiese" gemäß § 30 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von ca. 1.600 m² aus dem Grundstück Fl.-Nr. 104 der Gemarkung Riedheim. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Wohngebäudes mit max. 2 Wohnungen.
Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 18.03.2024 und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 sowie die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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