Bebauungsplan Nr. 13.6 "SÜD II - Bei der Kappel - 6. Änderung": Beratung des Vorentwurfs mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Beschluss:
(StR Ralf Leibing ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Der UGBI-Ausschuss billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.6 "SÜD II -Bei der Kappel - 6. Änderung" in der Fassung vom 24.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange durchzuführen.
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