Bebauungsplan Nr. 13.6 "SÜD II - Bei der Kapell - 6. Änderung": Verlängerung der Veränderungssperre (§ 17 Abs. 2 BauGB)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre vom 20.01.2022 nach § 17 Abs. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13.6 "SÜD II - 6. Änderung" um ein weiteres Jahr.
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