1. Der Stadtrat der Stadt Leipheim beschließt gem. §§ 8 Abs. 2 Buchst. a), 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 der Satzung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach auf der Grundlage des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags betreffend die Vereinigung der Sparkasse Günzburg-Krumbach und der Sparkasse Schwaben-Bodensee samt dessen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung),
- dass der Auflösung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach zum Ablauf des 30. Juni 2024 zugestimmt wird,
- dass die Stadt Leipheim dem Trägerzweckverband der Sparkasse Schwaben-Bodensee zum 1. Juli 2024 als Mitglied beitritt, die Satzung dieses Zweckverbands die in Anlage 1 des Vereinigungsvertrages enthaltene Fassung und die Satzung der Sparkasse die in Anlage 2 enthaltene Fassung erhält.
Die Stadt Leipheim entsendet gemäß §§ 4 Absatz 1, 17 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung insgesamt [2] Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbands. Neben dem 1. Bürgermeister als geborenem Verbandsrat nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG und als seinem Stellvertreter, dem 2. Bürgermeister, entsendet die Stadt Leipheim folgenden Verbandsrat und dessen Stellvertreter, der bisher in die Verbandsversammlung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach entsendet war:
Verbandsrat | Stellvertreter |
Schurr, Klaus | Dr. Schreiner, Volkhard |
2. Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass auch die anderen Mitglieder des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach einen entsprechenden Beschluss sowie die zuständigen Gremien der Sparkasse Günzburg-Krumbach, der Schwaben-Bodensee sowie ihres Trägers ebenfalls entsprechende Fusionsbeschlüsse fassen.
Anwesende Mitglieder: | 19 | Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 |