Änderung der Gestaltungssatzung in Bezug auf den leichteren Einsatz erneuerbarer Energien
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Gestaltungssatzung (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 24.10.2018) zu Gunsten des leichteren Einsatzes von erneuerbaren Energien entsprechend der im Sachvortrag vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.